1. Allgemeines
Sämtliche Rechtsgeschäfte, welche unsere Lieferungen und Leistungen betreffen, unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind auch Rechtsgrundlage für alle Folgegeschäfte, selbst wenn sie für diese mit dem Vertragspartner nicht jedes mal gesondert vereinbart werden.
Abänderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form. Geschäfts· oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners sind für uns nicht rechtswirksam.
2. Auftrag und Angebot
Alle unseren Preislisten, Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich, soweit sie nicht durch uns schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Aufträge von Vertragspartnern werden erst dann für uns rechtswirksam, wenn sie von uns durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen werden oder die Ware dem Vertragspartner übergeben wird. Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern sind für uns nur dann rechtswirksam, wenn diese hiezu von uns schriftlich bevollmächtigt sind bzw. wir diese Vereinbarungen schriftlich anerkennen. Alle telegrafischen oder mündlichen Zusagen sind unverbindlich. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form. Die unserem Vertragspartner aus diesen Geschäftsbedingungen gegen uns zustehenden Rechte dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte übertragen werden.
3. Änderungen und Stornierung von Bestellungen
Abänderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Vertragspartner bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollte es, aus welchem Grund auch immer, zu einem Stillstand unseres Betriebes von mehr als 30 Arbeitstagen kommen, sind wir berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen. Auf die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche aus diesem Grunde wird vom Vertragspartner verzichtet.
4. Preise
Die von uns herausgegebene „Preisliste“ in der jeweils gültigen Fassung stellt einen integrierenden Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Zu sämtlichen von uns angeführten Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (derzeit 20 Prozent) hinzuzurechnen. Sollte es zwischen der aufgrund der gültigen Preisliste erfolgten Bestellung und der Lieferung zu kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen, einer Erhöhung der Transportkosten oder anderen den Preis beeinflussenden Umständen kommen, können die Preise von uns im Rahmen der gesondert vereinbarten Vorankündigungsfristen der Kostenerhöhung entsprechend angepasst werden. Dem Vertragspartner steht in diesem Fall ein Rücktritt vom Vertrag nicht zu. Sämtliche Preise gelten ab Werk und beinhalten, sofern nichts anderes vereinbart wird, keine Transportkosten.
5. Übergabe/Lieferung
Vereinbarte Lieferfristen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns unverbindlich. Überschreitungen von Lieferfristen unsererseits berechtigen den Vertragspartner nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner kann erst nach fruchtlosem Ablauf einer vierwöchigen Nachfrist, welche er uns mittels eingeschriebenen Briefes oder Fax zu setzen hat, vom Vertrag zurücktreten.
Ein Schadenersatzanspruch steht dem Vertragspartner nur dann zu, wenn die Lieferfrist durch Vorsatz oder grobes Verschulden unsererseits nicht eingehalten wird.
Die Übergabe erfolgt bei
a.) Selbstabholung durch den Käufer durch das Beladen der Ware auf das vom Käufer zur Verfügung gestellte Transportmittel,
b.) Lieferung durch uns mit dem Abladen der Ware von dem von uns zur Verfügung gestellten Transportmittel am vereinbarten Übergabeort.
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer ist der Vertrag unsererseits erfüllt und auch der Übergang von Gefahr und Zufall an den Käufer vollzogen.
Bei der Selbstabholung durch den Käufer ist der Vertrag unsererseits dann rechtzeitig erfüllt, wenn die Ware zum vereinbarten Übergabetermin in unserem Werk oder Lager zur Abholung durch den Käufer bereitgestellt ist.
Wird die Ware vom Vertragspartner nicht längstens binnen einer Woche ab Übergabetermin übernommen oder gerät der Käufer sonst in Annahmeverzug haftet er für alle daraus entstehenden Schäden. In diesem Fall steht es uns frei, Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und vom Käufer Schadenersatz zu begehren, wobei in jedem Fall ein Mindestbetrag von 20 % des Bruttowarenwertes von diesem an uns zu bezahlen ist.
Sollte es unsererseits zu Lieferverzögerungen kommen, welche auf Betriebsstörungen oder -unterbrechungen (wie z.B. Arbeitsausstände, Roh- oder Hilfsstoffmangel, Maschinendefekte), Ein- oder Ausfuhrprobleme, Verkehrsstörungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, auch wenn davon nur unsere Lieferanten betroffen sind, ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, auch Teillieferungen anzunehmen.
6. Zahlungsbedingungen
Sollte nichts anderes vereinbart werden, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unsere Mitarbeiter sind ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder berechtigt, Zahlungen oder Mängelrügen entgegenzunehmen, noch unsere Zahlungsbedingungen abzuändern.
Eine Bezahlung mittels Wechsel oder Scheck muss mit uns vereinbart werden. In einem solchen Fall gilt als Zahlungseingang der Tag des Einlangens des Kaufpreises auf einem unserer Bankkonten. Sämtliche damit verbundene Bankgebühren und Zinsen gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ohne Einhaltung der Bedingungen des§ 918 ABGB vom Vertrag zurückzutreten, und die Rückstellung der Ware zu verlangen, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sämtliche Kredit- und Bankgebühren, allfällige Rechtsanwaltskosten und Kosten eines Inkassobüros und für jede unserer Mahnungen Euro 15,– sowie die Besicherung unserer Forderung zu begehren. Bei weiteren Verkäufen verlangen wir Zahlung vor Übergabe der Ware.
Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, allfällige Gegenforderungen, aus welchen Rechtsgeschäften auch immer, gegen unsere Forderung aufzurechnen.
Auf Rechnungen über Teillieferungen sind unabhängig von der Erledigung des Gesamtauftrages obige Zahlungsbedingungen anzuwenden.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Sollte noch in unserem Eigentum stehende Ware beim Käufer gepfändet werden, ist uns davon zur Wahrung unseres Eigentumsrechtes vom Käufer bei sonstigem Schadenersatzanspruch gegen diesen unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Sollte die mit unserem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware vom Käufer – sei es auch nach Be- oder Verarbeitung – an Dritte veräußert worden sein, tritt der Käufer schon jetzt seine sämtlichen Ansprüche, die ihm aus diesem Weiterverkauf oder der Weitergabe gegen den oder die Dritten zustehen, an uns ab.
Der Käufer ist verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, diese rechtzeitig von unserem Eigentumsrechte und der Abtretung zu verständigen und uns alle zum Einzug der genannten Forderungen erforderlichen Unterlagen (wie Aufträge, Lieferscheine, Rechnungen usw.) auszuhändigen.
8. Gewährleistung und Schadenersatz
Eine Bemängelung sichtbarer Schäden oder der gelieferten Warenmenge ist vom Käufer unmittelbar bei Übernahme der Ware mittels eingeschriebenen Briefes oder mit Fax an uns vorzunehmen, andernfalls ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Erfolgt die Lieferung der Ware durch einen von uns beauftragten Transportunternehmer, sind bei Einlangen der Ware beim Vertragspartner solche Mängel auf den Frachtpapieren zu vermerken, bzw. bei Bahntransport durch eine bahnamtliche Bescheinigung nachzuweisen.
Kommt ein Mangel hervor, welcher bei der Übernahme nicht erkennbar war, muss der Vertragspartner unverzüglich nach Entdeckung des Mangels die Anzeige mittels eingeschriebenen Briefes oder Fax an uns machen, da ansonsten die Ware als genehmigt gilt und somit unsere Haftung erlischt (§ 377 UGB).
Der Käufer ist im Fall der Lieferung durch uns trotz Bemängelung verpflichtet, die gelieferte Ware anzunehmen und kostenlos gesondert zu lagern, da er andernfalls in Annahmeverzug gerät (siehe Punkt 4.).
Bei Vorliegen von ordnungsgemäß gerügten Mängeln, welche von uns zu vertreten sind, können wir eine Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder den Austausch der Sache vornehmen.
Die Verbesserung oder der Austausch ist mit dem Materialersatz durch uns begrenzt. Sollte die Verbesserung oder der Austausch für uns unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sein, kann der Käufer eine angemessene Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, die Aufhebung des Vertrages begehren. Das Auftreten von Mängeln allein berechtigt den Käufer nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern. Wird bemängelte Ware von uns zurückgenommen, haftet der Käufer für diese bis zu Abholung durch uns. Werden vom Käufer die hier vorgesehenen Bedingungen und Fristen für die Bemängelung nicht eingehalten, erlöschen gegen uns sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung oder Mängelbehebung. Für Mängel, die im Zuge der Be- oder Verarbeitung (z.B. Mißachtung der Planungs.Montage- oder Bedienungsanleitungen) verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen. Wurde die Ware vom Käufer bereits vor Übergabe besehen oder ausgewählt, ist eine Haftung unsererseits nur für geheime Mängel gegeben. Für Waren, die einer raschen Abnutzung unterliegen (Verschleißteile), ist unsere Haftung für Gewährleistung nach 3 Monaten ab Übergabe erloschen.
Für geringfügige Abweichungen von Mustern, Maßen oder Toleranzen ist jede Haftung unsererseits ausgeschlossen.
Maße, Farbmuster, Ausführungskarten, die auf unseren Abbildungen, Katalogen, Zeichnungen oder sonstigen Schriftstücken angegeben sind, geben den wirklichen Zustand nur ungefähr wieder. Wir behalten uns Abänderungen bei der Ausführung vor, soweit diese nicht zu einer Änderung des Charakters bzw. der Qualität der Leistung führen. Bei außerhalb der Normanfertigungen liegenden Sonderanfertigungen, welche auf besonderen Wunsch des Vertragspartners hergestellt werden, ist eine Mängelbehebung durch Warenaustausch ausgeschlossen. Der „Besondere Rückgriff“ im Sinne des § 933 b ABGB verjährt gegen uns nach drei Jahren nach Erbringung unserer Leistung.
9. Schadenersatz
Schadenersatzforderungen können gegen uns nur dann geltend gemacht werden, wenn Mängel durch uns oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden und die Mängelbehebung durch uns weder durch Verbesserung noch durch Warenaustausch vorgenommen wurde.
Für Folgeschäden aufgrund von Produktfehlern haften wir nur gegenüber Verbrauchern im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes Ennsbach. Mit unseren Vertragspartnern, sofern es sich bei diesen nicht um Verbraucher handelt, wird vereinbart, dass für alle Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig ist. Das UN- Kaufrechtsabkommen ist ausgeschlossen; es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.